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Reinigung der Lehrbergerstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2012, ST 285 Betreff: Reinigung der Lehrbergerstraße Die Lehrbergerstraße ist satzungsrechtlich in zwei Bereiche zu unterteilen. Bei dem Abschnitt vom Breidensteiner Weg bis Höhe der Bretano-Schule handelt es sich um öffentlichen Straßenraum. Entsprechend gilt hier auch die Satzung über die Straßenreinigung in Frankfurt am Main (StrRS). Dieser Straßenabschnitt wird satzungsgemäß einmal wöchentlich, in der Regel freitags gereinigt. Auch bezüglich des Winterdienstes ist für diesen Straßenabschnitt die StrRS heranzuziehen. Nach § 11 Abs. 1 i. V. m. § 11 Abs. 2c StrRS obliegt der Winterdienst auf diesem Wegabschnitt den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke. Die Anlieger beider Straßenseiten haben mangels eines Gehweges ersatzweise jeweils einen Streifen von 1,50 m Breite entlang ihrer Grundstücksgrenze zu räumen. Der Straßenabschnitt entlang des Schulgeländes bis zum Biedenkopfer Weg fällt mangels einer öffentlich-rechtlichen Widmung nicht unter die Satzungsregelungen der StrRS. Die Verkehrssicherungspflicht liegt beim Grundstückseigentümer. Eine regelmäßige Satzungsreinigung ist für diesen Wegabschnitt nicht vorgesehen. Entsprechend werden für diesen Wegabschnitt auch keine Straßenreinigungsgebühren veranlagt. Aufgrund der Situation reinigt die FES GmbH diesen Weg jedoch verkehrssichernd, d. h. nach Bedarf in unregelmäßigen Abständen. Da auch die Winterdienstregelungen der StrRS für diesen Wegabschnitt nicht gelten, ist eine Anliegerverpflichtung zur Gehwegräumung nicht gegeben. Auch bezüglich des Winterdienstes ist der Grundstückseigentümer in der Verantwortung. Er wurde auf die Verkehrssicherungspflicht hingewie sen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2011, OM 656

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