Reinigung der Lehrbergerstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2012, ST
285
Betreff: Reinigung der
Lehrbergerstraße Die Lehrbergerstraße ist
satzungsrechtlich in zwei Bereiche zu unterteilen. Bei dem Abschnitt vom Breidensteiner Weg bis Höhe
der Bretano-Schule handelt es sich um öffentlichen Straßenraum. Entsprechend
gilt hier auch die Satzung über die Straßenreinigung in Frankfurt am Main
(StrRS). Dieser Straßenabschnitt wird satzungsgemäß einmal wöchentlich, in der
Regel freitags gereinigt. Auch bezüglich des Winterdienstes ist für diesen
Straßenabschnitt die StrRS heranzuziehen. Nach § 11 Abs. 1 i. V. m. § 11 Abs.
2c StrRS obliegt der Winterdienst auf diesem Wegabschnitt den Eigentümern der
angrenzenden Grundstücke. Die Anlieger beider Straßenseiten haben mangels eines
Gehweges ersatzweise jeweils einen Streifen von 1,50 m Breite entlang ihrer
Grundstücksgrenze zu räumen. Der Straßenabschnitt entlang des Schulgeländes bis
zum Biedenkopfer Weg fällt mangels einer öffentlich-rechtlichen Widmung nicht
unter die Satzungsregelungen der StrRS. Die Verkehrssicherungspflicht liegt
beim Grundstückseigentümer. Eine regelmäßige Satzungsreinigung ist für diesen
Wegabschnitt nicht vorgesehen. Entsprechend werden für diesen Wegabschnitt auch
keine Straßenreinigungsgebühren veranlagt. Aufgrund der Situation reinigt die
FES GmbH diesen Weg jedoch verkehrssichernd, d. h. nach Bedarf in
unregelmäßigen Abständen. Da auch die Winterdienstregelungen der StrRS für
diesen Wegabschnitt nicht gelten, ist eine Anliegerverpflichtung zur
Gehwegräumung nicht gegeben. Auch bezüglich des Winterdienstes ist der
Grundstückseigentümer in der Verantwortung. Er wurde auf die
Verkehrssicherungspflicht hingewie sen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 29.11.2011, OM 656