Verkehrssituation im südlichen Gallus: Kleyerstraße/Galluspark
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST
284
Betreff: Verkehrssituation
im südlichen Gallus: Kleyerstraße/Galluspark Zu 1.: Der westliche Teil der Weilburger Straße ist bereits
zwischen Kleyerstraße und Schwalbacher Straße als Tempo 30-Zone
eingerichtet. Nachdem die Wohnbebauung zwischen der Schwalbacher Straße
und der Helmut-Walcha-Straße abgeschlossen wurde, kann dieser Bereich der
Weilburger Straße in die bestehende Tempo 30-Zone integriert werden. Der
Abschnitt zwischen der Helmut-Walcha-Straße und der Mainzer Landstraße kann
nach Beendigung der Hochbauarbeiten (Wohnbebauung südlich der der Weilburger
Straße) ebenfalls in die bestehende Tempo 30-Zone eingefügt werden. Die Kleyerstraße hat die Funktion
einer Grundnetzstraße. Der stadteinwärts fließende Verkehr in Richtung
Galluswarte muss weiterhin aufrechterhalten werden. Eine Umfahrung durch
ein Wohngebiet in einer Tempo 30-Zone schließt sich aus. Weiter lässt sich ein
Verkehrsverbot für Nicht-Anlieger (Verkehrszeichen 250 Straßenverkehrs-Ordnung
mit Zusatz "Anlieger frei") nicht kontrollieren. Der Anregung kann deshalb nicht entsprochen
werden. Zu 2.: Die Voraussetzungen, die vorhandene örtliche
Geschwindigkeitsbeschränkung auf unter 50 km/h zu reduzieren, sind nicht
erfüllt. Der Magistrat verweist auf seine Stellungnahme vom 05.12.2016, ST
1664. Zu 3.: Auf Straßen mit der innerörtlichen
Regelgeschwindigkeit von 50 km/h werden keine Dialogdisplays
angebracht. Zu 4.: Die betroffenen Flächen sind Eigentum der Stadtwerke
Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main, die ein Auswechseln des Pflasters durch
Asphalt derzeit nicht vorsieht. Zu 5.: Die Kleyerstraße ist im ständigen Messprogramm für
Geschwindigkeitskontrollen enthalten. Es wurden im Jahr 2016 30 Kontrollen mit
einer Gesamtmesszeit von über 56 Stunden durchgeführt. Bei der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h liegt die Übertretungsquote bei 7 %.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 01.11.2016, OM 775