Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Verkehrssituation im südlichen Gallus: Kleyerstraße/Galluspark

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 284 Betreff: Verkehrssituation im südlichen Gallus: Kleyerstraße/Galluspark Zu 1.: Der westliche Teil der Weilburger Straße ist bereits zwischen Kleyerstraße und Schwalbacher Straße als Tempo 30-Zone eingerichtet. Nachdem die Wohnbebauung zwischen der Schwalbacher Straße und der Helmut-Walcha-Straße abgeschlossen wurde, kann dieser Bereich der Weilburger Straße in die bestehende Tempo 30-Zone integriert werden. Der Abschnitt zwischen der Helmut-Walcha-Straße und der Mainzer Landstraße kann nach Beendigung der Hochbauarbeiten (Wohnbebauung südlich der der Weilburger Straße) ebenfalls in die bestehende Tempo 30-Zone eingefügt werden. Die Kleyerstraße hat die Funktion einer Grundnetzstraße. Der stadteinwärts fließende Verkehr in Richtung Galluswarte muss weiterhin aufrechterhalten werden. Eine Umfahrung durch ein Wohngebiet in einer Tempo 30-Zone schließt sich aus. Weiter lässt sich ein Verkehrsverbot für Nicht-Anlieger (Verkehrszeichen 250 Straßenverkehrs-Ordnung mit Zusatz "Anlieger frei") nicht kontrollieren. Der Anregung kann deshalb nicht entsprochen werden. Zu 2.: Die Voraussetzungen, die vorhandene örtliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf unter 50 km/h zu reduzieren, sind nicht erfüllt. Der Magistrat verweist auf seine Stellungnahme vom 05.12.2016, ST 1664. Zu 3.: Auf Straßen mit der innerörtlichen Regelgeschwindigkeit von 50 km/h werden keine Dialogdisplays angebracht. Zu 4.: Die betroffenen Flächen sind Eigentum der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main, die ein Auswechseln des Pflasters durch Asphalt derzeit nicht vorsieht. Zu 5.: Die Kleyerstraße ist im ständigen Messprogramm für Geschwindigkeitskontrollen enthalten. Es wurden im Jahr 2016 30 Kontrollen mit einer Gesamtmesszeit von über 56 Stunden durchgeführt. Bei der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h liegt die Übertretungsquote bei 7 %. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 775

Verknüpfte Vorlagen