Beleuchtung und Verschönerung des Hafentunnels
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 03.02.2017, ST 283 Betreff: Beleuchtung und Verschönerung des
Hafentunnels Die vorhandenen Beleuchtungsanlagen
des Hafentunnels entsprechen den zum Errichtungszeitpunkt gültigen
Vorschriften. Auch aus heutiger Sicht sind diese technisch
ausreichend und verkehrssicher. Zusätzliche Lichtinstallationen mit entsprechenden
Effekten, wie sie im Vorfeld der Lichtschau "Luminale 2016" in Erwägung gezogen
wurden, würden zur Ablenkung der Verkehrsteilnehmer und somit zu einer
Erhöhung des Unfallrisikos führen. Um jedoch den Fuß-/Radweg freundlicher
zu gestalten, wird der Magistrat die Wand auf der Westseite des Tunnels
(entlang des Fuß-/Radweges) mit einem hellen Anstrich versehen. Dem Wunsch des Ortsbeirates 1 nach
einer Verschönerung durch legale Graffiti, entspricht der
Magistrat, indem in kleineren Abschnitten der o.g. Wand
geeignete Möglichkeiten hierfür geschaffen werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 19.01.2016, OM 4919
Antrag vom
30.08.2020, OF
1404/1
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6535