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Beleuchtung und Verschönerung des Hafentunnels

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 283 Betreff: Beleuchtung und Verschönerung des Hafentunnels Die vorhandenen Beleuchtungsanlagen des Hafentunnels entsprechen den zum Errichtungszeitpunkt gültigen Vorschriften. Auch aus heutiger Sicht sind diese technisch ausreichend und verkehrssicher. Zusätzliche Lichtinstallationen mit entsprechenden Effekten, wie sie im Vorfeld der Lichtschau "Luminale 2016" in Erwägung gezogen wurden, würden zur Ablenkung der Verkehrsteilnehmer und somit zu einer Erhöhung des Unfallrisikos führen. Um jedoch den Fuß-/Radweg freundlicher zu gestalten, wird der Magistrat die Wand auf der Westseite des Tunnels (entlang des Fuß-/Radweges) mit einem hellen Anstrich versehen. Dem Wunsch des Ortsbeirates 1 nach einer Verschönerung durch legale Graffiti, entspricht der Magistrat, indem in kleineren Abschnitten der o.g. Wand geeignete Möglichkeiten hierfür geschaffen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2016, OM 4919 Antrag vom 30.08.2020, OF 1404/1 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6535