Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Verkehrskontrollen auf der Mainzer Landstraße?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1.: Auf der Mainzer Landstraße werden Kontrollen des ruhenden Verkehrs durchgeführt. Die Anzahl wird nicht statistisch erhoben. Mobile Geschwindigkeitskontrollen finden lediglich durch die Landespolizei statt. Diese wurde zur Stellungnahme aufgefordert, bis dato liegt diese jedoch nicht vor und kann dem Ortbeirat gegebenenfalls nachgereicht werden. Zu 2.: Auf Höhe der Wickerer Straße befindet sich eine kombinierte Rotlicht- und Geschwindigkeitsanlage. Im Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.08.2022 wurden dort insgesamt 2.548 Verstöße von 1.472.550 erfassten Fahrzeugen registriert. Zu 3.: Der genehmigte Aufstellbereich für den Enforcement-Trailer befindet sich beidseitig zwischen Kriegk- und Rebstöcker Straße. Im Jahr 2021 wurde der Trailer dort an insgesamt 16 Tagen eingesetzt. Eine Übertretungsquote kann hier nicht angegeben werden, da das im Trailer eingesetzte Messgerät die Anzahl der passierten Fahrzeuge je nach Verkehrslage (z.B. Rückstau) nicht genau erfassen kann. Die Anzahl der erfassten Verstöße lag ausgesprochen niedrig im Vergleich zu anderen Standorten. Aufgrund der geringen Anzahl von Verstößen, sowie einer Vielzahl von Vandalismus-Vorkommnissen wurde der Trailer dort in diesem Jahr nicht eingesetzt. Zu 4.: Die Errichtung ortsfester Überwachungsanlagen erfolgt an Örtlichkeiten mit einem erhöhten Unfallaufkommen durch Geschwindigkeits- oder Rotlichtmissachtung. Die Festlegung der Standorte erfolgt unter Mitwirkung der Landespolizei, der Unfallkommission, der städtischen Verkehrspolizei sowie den Zuständigen für die Betreuung der Anlagen. Anhand der jeweils aktuellen Unfallzahlen werden die einzelnen in Frage kommenden Standorte diskutiert und abschließend eine Entscheidung getroffen. Die Unfallzahlen an den genannten Kreuzungen rechtfertigen die Installation einer Anlage nicht. Zu 5.: Nur die Landespolizei verfügt über sogenannte Lärmdisplays. Anlassbezogene Lärmmessungen werden von der bei der Landespolizei angesiedelten Sonderkontrollgruppe KART veranlasst.

Verknüpfte Vorlagen