Delkeskamp-Denkmal
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 04.02.2019, ST 282 Betreff: Delkeskamp-Denkmal Zu 1: Der Magistrat nimmt die Anregung des Ortsbeirats 2
gerne auf. Der Bereich des Alten Friedhofs
Bockenheim sowie des angrenzenden Spielplatzes liegt im Eigentum der Stadt
Frankfurt am Main und wird durch das Grünflächenamt verwaltet. Die griechisch-orthodoxe Gemeinde hat
jedoch das Erbbaurecht im Bereich der Kirche erworben, in dem die Gedenktafel
befestigt ist. Demnach gehört es zu den Verpflichtungen der Kirche, die
Gedenktafel hier zu pflegen und zu sanieren. Das Angebot des Ortsbeirats 2, die
Restaurierungskosten aus eigenem Budgetmitteln mitzufinanzieren, um eine
zeitnahe Restaurierung der Platte zu erzielen, wird begrüßt. Die Kosten für eine Restaurierung (Reinigung und
Nachbeschriftung der Tafel) werden auf ca. 1.500,- € geschätzt. Die Unterschutzstellung der gesamten südlichen
Begrenzungsmauer des Alten Friedhofs Bockenheim ist derzeit in Vorbereitung. Es
wird daher eine fachmännische Ausführung der Restaurierung der Gedenkplatte
empfohlen. Das Denkmalamt steht hier für die fachliche Beratung zur
Verfügung. Zu 2: Der Magistrat nimmt die Anregung des Ortsbeirats im
Grundsatz gerne auf. Da keine
Mittel für diese Maßnahme zur Verfügung stehen, könnte dies nur unter voller
Finanzierung des Ortsbeirats 2 erfolgen. Einer Weiterentwicklung dieses Kriegerdenkmals in ein
Denkmal für verdiente Bürger Bockenheims kann nicht unterstützt werden, da der
Typus ́Kriegerdenkmal` eindeutig erhalten bleiben soll. Einer neuen Gedenktafel für verdiente Bürger
Bockenheims an anderer Stelle steht grundsätzlich nichts entgegen. Die
Örtlichkeit müsste im Vorfeld abgestimmt werden. Auch hier müsste die Finanzierung über den Ortsbeirat
2 sichergestellt werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 14.05.2018, V 869