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Delkeskamp-Denkmal

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 282 Betreff: Delkeskamp-Denkmal Zu 1: Der Magistrat nimmt die Anregung des Ortsbeirats 2 gerne auf. Der Bereich des Alten Friedhofs Bockenheim sowie des angrenzenden Spielplatzes liegt im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main und wird durch das Grünflächenamt verwaltet. Die griechisch-orthodoxe Gemeinde hat jedoch das Erbbaurecht im Bereich der Kirche erworben, in dem die Gedenktafel befestigt ist. Demnach gehört es zu den Verpflichtungen der Kirche, die Gedenktafel hier zu pflegen und zu sanieren. Das Angebot des Ortsbeirats 2, die Restaurierungskosten aus eigenem Budgetmitteln mitzufinanzieren, um eine zeitnahe Restaurierung der Platte zu erzielen, wird begrüßt. Die Kosten für eine Restaurierung (Reinigung und Nachbeschriftung der Tafel) werden auf ca. 1.500,- € geschätzt. Die Unterschutzstellung der gesamten südlichen Begrenzungsmauer des Alten Friedhofs Bockenheim ist derzeit in Vorbereitung. Es wird daher eine fachmännische Ausführung der Restaurierung der Gedenkplatte empfohlen. Das Denkmalamt steht hier für die fachliche Beratung zur Verfügung. Zu 2: Der Magistrat nimmt die Anregung des Ortsbeirats im Grundsatz gerne auf. Da keine Mittel für diese Maßnahme zur Verfügung stehen, könnte dies nur unter voller Finanzierung des Ortsbeirats 2 erfolgen. Einer Weiterentwicklung dieses Kriegerdenkmals in ein Denkmal für verdiente Bürger Bockenheims kann nicht unterstützt werden, da der Typus ́Kriegerdenkmal` eindeutig erhalten bleiben soll. Einer neuen Gedenktafel für verdiente Bürger Bockenheims an anderer Stelle steht grundsätzlich nichts entgegen. Die Örtlichkeit müsste im Vorfeld abgestimmt werden. Auch hier müsste die Finanzierung über den Ortsbeirat 2 sichergestellt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 14.05.2018, V 869

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