Ampelschaltung an der Kreuzung Glashüttener Straße / Lorscher Straße optimieren
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2013, ST
282
Betreff: Ampelschaltung an
der Kreuzung Glashüttener Straße / Lorscher Straße optimieren Die in der Ortsbeiratsanregung
angesprochene Grünphasen-Einteilung mit gleichzeitiger Grünzeit von
Kraftfahrzeugverkehr und parallel laufendem Fußgängerverkehr ist die
Standard-Schaltung innerhalb des Frankfurter Stadtgebiets. Diese einheitliche
Steuerungsphilosophie bringt durch den kontinuierlichen Einsatz die
größtmögliche Sicherheit im gesamten Straßennetz, da die Kraftfahrer an allen
Lichtsignalanlagen die gleiche Situation vorfinden. Obschon nach § 9 Absatz 3 der
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Kraftfahrer als Rechtsabbieger gegenüber dem
parallel laufenden Fußgänger wartepflichtig sind, ist der an der Signalanlage
vorhandene Gelbblinker ein zusätzlicher Hinweis auf den Vorrang der Fußgänger
gegenüber Kraftfahrern. Um
dies noch eindringlicher zu verdeutlichen, wird als weitere Maßnahme das
Fußgängergrün vor dem Kfz-Grün geschaltet. Die vorgeschlagene Änderung der Signalschaltung,
würde hingegen die Wartezeiten aller Verkehrsteilnehmer, auch die der
Fußgänger, deutlich erhöhen. Lange Wartezeiten für Fußgänger senken jedoch die
Akzeptanz des Rotlichts und führen zu dessen Missachtung. Aus den vorgetragenen Gründen sieht
der Magistrat daher davon ab, der Anregung zu entsprechen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 30.10.2012, OM 1637