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Ampelschaltung an der Kreuzung Glashüttener Straße / Lorscher Straße optimieren

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2013, ST 282 Betreff: Ampelschaltung an der Kreuzung Glashüttener Straße / Lorscher Straße optimieren Die in der Ortsbeiratsanregung angesprochene Grünphasen-Einteilung mit gleichzeitiger Grünzeit von Kraftfahrzeugverkehr und parallel laufendem Fußgängerverkehr ist die Standard-Schaltung innerhalb des Frankfurter Stadtgebiets. Diese einheitliche Steuerungsphilosophie bringt durch den kontinuierlichen Einsatz die größtmögliche Sicherheit im gesamten Straßennetz, da die Kraftfahrer an allen Lichtsignalanlagen die gleiche Situation vorfinden. Obschon nach § 9 Absatz 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Kraftfahrer als Rechtsabbieger gegenüber dem parallel laufenden Fußgänger wartepflichtig sind, ist der an der Signalanlage vorhandene Gelbblinker ein zusätzlicher Hinweis auf den Vorrang der Fußgänger gegenüber Kraftfahrern. Um dies noch eindringlicher zu verdeutlichen, wird als weitere Maßnahme das Fußgängergrün vor dem Kfz-Grün geschaltet. Die vorgeschlagene Änderung der Signalschaltung, würde hingegen die Wartezeiten aller Verkehrsteilnehmer, auch die der Fußgänger, deutlich erhöhen. Lange Wartezeiten für Fußgänger senken jedoch die Akzeptanz des Rotlichts und führen zu dessen Missachtung. Aus den vorgetragenen Gründen sieht der Magistrat daher davon ab, der Anregung zu entsprechen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.10.2012, OM 1637

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