Radverkehr im Ortsbezirk 1: Radbügel, E-Scooter-Parkplatz, Ladezone und Bänke für das zentrale Bürgeramt in der Lange Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Die Fläche befindet sich nicht in städtischem Eigentum. Ein Wegerecht zugunsten der Allgemeinheit ist im Grundbuch nicht eingetragen. Es handelt sich also nicht um eine für die Öffentlichkeit nutzbare Wegeverbindung.