Kreuzung Oberer Schafhofweg/Letzter Hasenpfad
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Die Straßen Oberer Schafhofweg und Letzter Hasenpfad sind Bestandteile einer Tempo-30-Zone. Nach den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) sind Fußgängerüberwege in Tempo-30-Zonen entbehrlich, da die Fahrzeugführenden jederzeit mit querenden zu Fuß Gehenden rechnen müssen. Insofern sich einzelne Verkehrsteilnehmende nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten, handelt es sich um Fehlverhalten einzelner, welchem mittels verkehrsbehördlicher Maßnahmen nicht entgegengewirkt werden kann. Der Anregung des Ortsbeirats wird daher nicht entsprochen.