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Unbenannte Sackgasse Bleichstraße?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Fläche befindet sich nicht in städtischem Eigentum. Ein Wegerecht zugunsten der Allgemeinheit ist im Grundbuch nicht eingetragen. Es handelt sich also nicht um eine für die Öffentlichkeit nutzbare Wegeverbindung.

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