Bürgerbeteiligung - Eschersheimer Landstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2016, ST
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Betreff: Bürgerbeteiligung
- Eschersheimer Landstraße Ausweislich der Begründung der
Anregung sind es zwei Punkte, die für die Bürger im Zusammenhang mit der
Vorplanungsvorlage zur Umgestaltung der Eschersheimer Landstraße von
"besonderem Interesse sind": "die Abfahrt Eschersheimer Landstraße in die
Hügelstraße in Richtung Ginnheim und die Engstelle neben der Haltestelle
"Lindenbaum"." Beide
Punkte hat der Magistrat im Zuge der weiterführenden Planung (Erstellung der
Bau-und Finanzierungsvorlage) berücksichtigt und bei der Vorstellung der
Bau- und Finanzierungsvorlage in der Sitzung des Ortsbeirates 9 am 3.12.2015
dargelegt: 1. Die Abfahrt
Eschersheimer Landstraße in die Hügelstraße in Richtung Ginnheim: Hier hat der
Magistrat erläutert, dass keine Reduzierung der Länge der heute bestehenden
Aufstellfläche für den von der Eschersheimer Landstraße in die
Hügelstraße in Richtung Ginnheim abbiegenden Kfz-Verkehr vorgesehen war
und ist. Somit bleibt die Länge der heute bestehenden Aufstellfläche nach dem
Umbau erhalten. 2. Die
Engstelle neben der Haltestelle "Lindenbaum": Mit der in der Bau-und
Finanzierungsvorlage vorgesehenen Fahrstreifenverbreiterung inkl.
Schutzstreifen für den Radverkehr auf durchgängig mindestens 4,50 m und 50 cm
breiten Sicherheitstrennstreifen zu den angrenzenden Längsparkstreifen sind
(auch) die an der Station "Lindenbaum" (stadteinwärts) geäußerten
Sicherheitsbedenken berücksichtigt. Die Bau- und Finanzierungsvorlage wurde vom
Ortsbeirat am 3.12.2015 und von der Stadtverordnetenversammlung am
17.12.2015 (§ 6652) beschlossen. Aus den oben genannten Gründen sieht der Magistrat
von der Einladung zu einem Round-Table-Gespräch ab. Gleichwohl wird der
Magistrat, wie in der Sitzung des Ortsbeirates am 3.12.2015 zugesagt, bezüglich
der zukünftigen Parkregelung die Bedürfnisse der in der Sitzung anwesenden
Geschäftsführerin des asiatischen Lebensmittelmarktes berücksichtigen und
diesbezüglich auch mit dem Gewerbeverein Gespräche führen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 05.11.2015, OM 4695