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Bürgerbeteiligung - Eschersheimer Landstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2016, ST 280 Betreff: Bürgerbeteiligung - Eschersheimer Landstraße Ausweislich der Begründung der Anregung sind es zwei Punkte, die für die Bürger im Zusammenhang mit der Vorplanungsvorlage zur Umgestaltung der Eschersheimer Landstraße von "besonderem Interesse sind": "die Abfahrt Eschersheimer Landstraße in die Hügelstraße in Richtung Ginnheim und die Engstelle neben der Haltestelle "Lindenbaum"." Beide Punkte hat der Magistrat im Zuge der weiterführenden Planung (Erstellung der Bau-und Finanzierungsvorlage) berücksichtigt und bei der Vorstellung der Bau- und Finanzierungsvorlage in der Sitzung des Ortsbeirates 9 am 3.12.2015 dargelegt: 1. Die Abfahrt Eschersheimer Landstraße in die Hügelstraße in Richtung Ginnheim: Hier hat der Magistrat erläutert, dass keine Reduzierung der Länge der heute bestehenden Aufstellfläche für den von der Eschersheimer Landstraße in die Hügelstraße in Richtung Ginnheim abbiegenden Kfz-Verkehr vorgesehen war und ist. Somit bleibt die Länge der heute bestehenden Aufstellfläche nach dem Umbau erhalten. 2. Die Engstelle neben der Haltestelle "Lindenbaum": Mit der in der Bau-und Finanzierungsvorlage vorgesehenen Fahrstreifenverbreiterung inkl. Schutzstreifen für den Radverkehr auf durchgängig mindestens 4,50 m und 50 cm breiten Sicherheitstrennstreifen zu den angrenzenden Längsparkstreifen sind (auch) die an der Station "Lindenbaum" (stadteinwärts) geäußerten Sicherheitsbedenken berücksichtigt. Die Bau- und Finanzierungsvorlage wurde vom Ortsbeirat am 3.12.2015 und von der Stadtverordnetenversammlung am 17.12.2015 (§ 6652) beschlossen. Aus den oben genannten Gründen sieht der Magistrat von der Einladung zu einem Round-Table-Gespräch ab. Gleichwohl wird der Magistrat, wie in der Sitzung des Ortsbeirates am 3.12.2015 zugesagt, bezüglich der zukünftigen Parkregelung die Bedürfnisse der in der Sitzung anwesenden Geschäftsführerin des asiatischen Lebensmittelmarktes berücksichtigen und diesbezüglich auch mit dem Gewerbeverein Gespräche führen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.11.2015, OM 4695

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