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Höchst: Wildwasserstelle am ehemaligen Höchster Wehr - zukunftfähiges Konzept entwickeln

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Das naturnah umgestaltete Höchster Wehr liegt im Grüngürtel bzw. in der Landschaftsschutzzone II. Landschaftsschutzgebiete werden per Verordnung verfügt. Die aktuelle Verordnung des Landschaftschutzgebietes "GrünGürtel und Grünzüge der Stadt Frankfurt am Main" stammt vom 18. Oktober 2017. Ziel der Verordnung ist, die Landschaft und ihre Eigenschaften in dem Gebiet zu schützen und zu erhalten. Dies gilt besonders im Hinblick auf: - das Landschaftsbild - einen funktionierenden Naturhaushalt - die Nutzbarkeit von Naturprodukten - den Erholungswert. In Landschaftsschutzgebieten sind fast alle Handlungen, die das Gebiet verändern oder die Funktion für den Erholungswert beeinträchtigen können, genehmigungspflichtig. Beispiele dafür sind: - Errichten von baulichen Anlagen - Abgrabungen und Aufschüttungen - Abschneiden von Bäumen und Gebüschen - Durchführen von Veranstaltungen - Modellfluggeräte aufsteigen lassen - Maßnahmen im Rahmen wissenschaftlicher Untersuchungen - Vögel über den privaten Gebrauch hinaus zu filmen oder zu fotografieren. Die Landschaftsschutzzone II stellt den Schutz und die Erhaltung der unbebauten Landschaft in den Vordergrund. Dazu zählen: - Wiesen, - Ackerflächen, - Streuobstbestände, - Gehölze und Brachen, - Auenbereiche und Feuchtgebiete, - Waldflächen. Grundsätzlich ist die Nidda nicht als Badegewässer eingestuft. Die Qualität von Badegewässer muss regelmäßig überwacht werden, denn in natürlichen Gewässern kann es zu Verschmutzungen des Wassers z.B. durch Einleitungen aus Kläranlagen, oder Abschwemmungen aus landwirtschaftlichen Flächen kommen. Der Magistrat hat eine Anordnung zum Schutz der renaturierten Nidda im Bereich des ehemaligen Höchster Wehrs aufgestellt. Sie wird zurzeit vom Rechtsamt geprüft. Es ist davon auszugehen, dass diese Verfügung im kommenden Sommer rechtskräftig ist. Hierin wird u.a. ausdrücklich das Baden, picknicken, grillen, Müll ablagern usw. untersagt. Diese Verfügung gibt der Stadtpolizei die Möglichkeit Bußgelder zu verhängen. Des Weiteren sollen ab den kommenden Sommermonaten Naturlotsen den Bürgerinnen und Bürger die Ziele des Naturschutzes näherbringen und sie sensibilisieren. Auch dem Magistrat sind die Missstände im Bereich des Höchster Wehres bekannt. Aufgrund von Beobachtungen im Juli und August 2020 wurden gemeinsam von Umweltamt, Grünflächenamt, Straßenverkehrsamt, Amt für Straßenbau und Erschließung und der Stadtentwässerung Frankfurt am Main folgende Maßnahmen durchgeführt: - Ein weiterer Mülleimer wurde aufgestellt - Die Mülleimer werden im Sommer häufiger geleert - Ein Schild wurde aufgestellt. Die Bürger*innen werden darauf gebeten, ihren Müll mitzunehmen - Es gab und gibt in den Sommermonaten etliche Sonderreinigungsaktionen an der Nidda - Poller wurden an den Zufahrtswegen so gesetzt, dass das Höchster Wehr nicht mehr mit Autos zu erreichen ist. Seit 2019 wird in den Sommermonaten durch Bedienstete der Stadtpolizei der Bereich am ehemaligen Höchster Wehr regelmäßig überwacht. Verstöße werden geahndet. Aus personellen Gründen kann keine Dauerüberwachung durchgeführt werden. Aus Sicht des Magistrates muss hier kein weiteres Konzept erarbeitet werden. Die Problematik ist bekannt und es existieren klare gesetzliche Vorgaben und Regelungen bzw. sie werden mit der o.g. Verordnung geschaffen. Sicherlich wird sich das Problem auch zunehmend entzerren, wenn das Angebot der naturnah umgestalteten Flussabschnitte an der Nidda erweitert wird. Daran arbeitet der Magistrat. Es sollen nicht nur der Naturschutz berücksichtigt werden, sondern auch die Bedürfnisse der Erholungssuchenden. Bei dem geschilderten Verhalten mancher Menschen am Höchster Wehr handelt es sich auch um ein allgemeines gesellschaftliches Problem, das nicht alleine, z.B. durch das Aufstellen von Schildern, geregelt werden kann. Der Magistrat setzt an dieser Stelle auf Aufklärung und das Verantwortungsbewusstsein der einzelnen Menschen. Wichtige gesellschaftliche Werte, wie z.B. Verantwortung für andere Menschen und die Natur sowie ein respektvoller Umgang miteinander, müssen gefördert werden. Jeder Einzelne muss für den Erhalt der Natur sensibilisiert werden. Die bestehenden Verbote und Regelungen können daher nur ein Element in diesen Bemühungen darstellen. Letztlich müssen alle zu einer verantwortungsbewussten Nutzung der Umwelt beitragen, indem sie z.B. bei Missständen die betreffenden Mitmenschen direkt ansprechen. Die staatlichen und kommunalen Einrichtungen können diese Aufgaben mit den gegebenen Personalkapazitäten nur in sehr begrenztem Umfang wahrnehmen.