Ergänzung der fehlenden Fußgängerüberwege an der Kreuzung Idsteiner Straße/Schwalbacher Straße
Stellungnahme des Magistrats
Die bestehende Anlage der Fußgängerüberwege (FGÜ) am Kreisverkehr trägt der Bündelungswirkung im unmittelbaren Schulumfeld Rechnung. Zudem sind Fußgängerüberwege in Tempo-30-Zonen nach den geltenden Rechtsgrundlagen und technischen Regelwerken grundsätzlich entbehrlich. Sie dürften ausnahmsweise nur aus objektiven verkehrsplanerischen und insbesondere Verkehrssicherheitsgründen angelegt werden. Speziell eine objektive Gefahrenlage ist hier nicht nachweisbar. Von 2018 bis 2023 wurde im Kreuzungsbereich kein Verkehrsunfall mit Personenschaden und Fußgänger:innenbeteiligung polizeilich aufgenommen. Es besteht daher aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht weder ein Handlungsanlass noch eine Anordnungsgrundlage. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.