Erhalt eines Lebensmittelmarktes auf der Erweiterungsfläche der Deutschen Nationalbibliothek
Stellungnahme des Magistrats
Bereits vor dem Bau des aktuellen Gebäudes der Deutschen Nationalbibliothek (DNB) südlich der Adickesallee hat die Stadt Frankfurt am Main der Bundesrepublik Deutschland zugesagt, die Fläche nördlich der Adickesallee als Erweiterungsstandort nutzen zu können, sobald hierfür ein Bedarf besteht. Aus diesem Grunde ist das Grundstück im rechtswirksamen Bebauungsplan als ‚Sondernutzung Bibliothek' ausgewiesen. Sowohl die Stadt Frankfurt am Main als auch die DNB hatten das Interesse, diese Zusage rechtssicher auszugestalten. Aktuell wird von einem Bedarf für einen Erweiterungsbau im Jahr 2035 ausgegangen. Aus diesem Grund wurde auf Grundlage des Stadtverordnetenbeschlusses § 381 vom 15.07.2021 zur M 67 mit der DNB vertraglich verbindlich vereinbart, dass die Fläche zum 01.01.2035 im Erbbaurecht übernommen wird. Für die Stadt Frankfurt besteht auf dieser Grundlage die Chance, bis 2035 eine Zwischennutzung auf der Fläche rechtssicher planen zu können. Der Mietvertrag mit der dortigen Tankstelle wurde vom Magistrat bereits zum 31.12.2022 gekündigt. An dieser Stelle wird vom Magistrat zusammen mit der Universität und der DNB die vom Ortsbeirat angesprochene Interimsnutzung, beispielsweise in Form eines Lesesaals, geplant. Die Fläche des Lebensmittelmarktes wurde von der Zwischennutzung ausgenommen, sodass dieser bis zum Jahr 2035 an dem Standort verbleiben kann. Die verbindliche Zusage über 2035 hinaus wurde von der DNB abgelehnt, da der Erweiterungsbau voraussichtlich das gesamte Baufeld in Anspruch nehmen wird. Die Entscheidung, ob im Jahr 2035 von dieser Vorgabe abgewichen werden kann, obliegt auf Grundlage der nun geschlossenen Verträge alleine der DNB.