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Fahrradschutzstreifen auf beiden Seiten der Rheinlandstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat bedauert, der Anregung nicht entsprechen zu können, da die Fahrbahnbreite nicht ausreicht, um einen sicheren Verkehrsablauf - durch Befahren der Schutzstreifen durch den Kraftfahrzeugverkehr nur im Ausnahmefall - zu gewährleisten. Grund dafür ist die mit etwa 6,60 m zu schmale Fahrbahn. Die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) sehen eine Mindestbreite der Schutzstreifen von 1,25 m sowie eine Mindestbreite von 4,50 m der restlichen Fahrbahn vor. Bei 1,25 m breiten Schutzstreifen stünde auf der Rheinlandstraße entsprechend nur noch eine Restfahrbahnbreite von 4,10 m zur Verfügung. Schon das gefahrenfreie Begegnen von Personenkraftwagen wäre dadurch ohne Befahren der Schutzstreifen nicht mehr möglich, wodurch es zu einem ständigen Befahren von diesen kommen würde.

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