Kontrollen in den Raserzonen im Ortsbezirk 10
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
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A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST
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Betreff: Kontrollen in den
Raserzonen im Ortsbezirk 10 Viacount-Geräte sind reine
Datenerfassungsgeräte und erfassen über einen Zeitraum von ca. 1 bis 2 Wochen
lediglich gefahrene Geschwindigkeiten sowie die Verkehrsmengen. Die gefahrenen
Geschwindigkeiten werden hierbei den Verkehrsteilnehmenden nicht angezeigt.
Daher dienen diese Geräte primär dazu, sich einen Überblick über die
Verkehrslage zu verschaffen und zu eruieren, ob weitere Maßnahmen wie
beispielsweise mobile Geschwindigkeitskontrollen notwendig sein könnten. Eine
eigentliche Verkehrsüberwachung im Sinne einer Sanktionierung von Verstößen
erfolgt hierdurch nicht. Eingesetzt werden Viacount-Geräte zielgerichtet an
Stellen, an welchen die Notwendigkeit besteht, die tatsächliche Verkehrslage zu
ermitteln. Hierzu steht eine begrenzte Anzahl von Geräten zur Verfügung. Zu
beachten ist, dass Viacount-Geräte nicht an allen Örtlichkeiten installiert
werden können. Vor jeder Installation muss im Rahmen einer Ortsbegehung nach
einem geeigneten Standort gesucht werden. Erst nach Auswahl des Standorts sowie
Beteiligung anderer Stellen kann eine Installation und einige Zeit später der
Abbau der Geräte erfolgen. Hieran an schließt sich die fachgerechte Sicherung
der Daten nebst einer umfangreichen Auswertung. Eine wesentliche Aufstockung
der Viacount-Geräte scheitert allein aus personellen Gesichtspunkten. Im Dezember 2016 wurde in der Homburger Landstraße
zwischen der Weilbrunnstraße und Alt-Preungesheim eine Viacount-Messung
durchgeführt. Die ermittelte Übertretungsquote im sanktionierbaren Bereich lag
bei 14 %. Mobile Geschwindigkeitskontrollen sind in diesem Abschnitt der
Homburger Landstraße (Weilbrunnstraße bis Am Dachsberg) allerdings nicht
möglich, da es keinen geeigneten Stellplatz gibt. In der Sigmund-Freud-Straße wurden im Jahr 2017
insgesamt 20 Geschwindigkeitskontrollen zu verschiedenen Tageszeiten
durchgeführt. Insgesamt wurden 7.239 Fahrzeuge erfasst. Davon überschritten 914
Fahrzeuge die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 8 km/h
(sanktionierbarer Bereich). Dies entspricht einer Übertretungsquote von 13
Prozent. Die
Sigmund-Freud-Straße wird in der Planung einer der nächsten Spätmessungen
berücksichtigt werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 07.11.2017, OM 2384