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Kontrollen in den Raserzonen im Ortsbezirk 10

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 276 Betreff: Kontrollen in den Raserzonen im Ortsbezirk 10 Viacount-Geräte sind reine Datenerfassungsgeräte und erfassen über einen Zeitraum von ca. 1 bis 2 Wochen lediglich gefahrene Geschwindigkeiten sowie die Verkehrsmengen. Die gefahrenen Geschwindigkeiten werden hierbei den Verkehrsteilnehmenden nicht angezeigt. Daher dienen diese Geräte primär dazu, sich einen Überblick über die Verkehrslage zu verschaffen und zu eruieren, ob weitere Maßnahmen wie beispielsweise mobile Geschwindigkeitskontrollen notwendig sein könnten. Eine eigentliche Verkehrsüberwachung im Sinne einer Sanktionierung von Verstößen erfolgt hierdurch nicht. Eingesetzt werden Viacount-Geräte zielgerichtet an Stellen, an welchen die Notwendigkeit besteht, die tatsächliche Verkehrslage zu ermitteln. Hierzu steht eine begrenzte Anzahl von Geräten zur Verfügung. Zu beachten ist, dass Viacount-Geräte nicht an allen Örtlichkeiten installiert werden können. Vor jeder Installation muss im Rahmen einer Ortsbegehung nach einem geeigneten Standort gesucht werden. Erst nach Auswahl des Standorts sowie Beteiligung anderer Stellen kann eine Installation und einige Zeit später der Abbau der Geräte erfolgen. Hieran an schließt sich die fachgerechte Sicherung der Daten nebst einer umfangreichen Auswertung. Eine wesentliche Aufstockung der Viacount-Geräte scheitert allein aus personellen Gesichtspunkten. Im Dezember 2016 wurde in der Homburger Landstraße zwischen der Weilbrunnstraße und Alt-Preungesheim eine Viacount-Messung durchgeführt. Die ermittelte Übertretungsquote im sanktionierbaren Bereich lag bei 14 %. Mobile Geschwindigkeitskontrollen sind in diesem Abschnitt der Homburger Landstraße (Weilbrunnstraße bis Am Dachsberg) allerdings nicht möglich, da es keinen geeigneten Stellplatz gibt. In der Sigmund-Freud-Straße wurden im Jahr 2017 insgesamt 20 Geschwindigkeitskontrollen zu verschiedenen Tageszeiten durchgeführt. Insgesamt wurden 7.239 Fahrzeuge erfasst. Davon überschritten 914 Fahrzeuge die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 8 km/h (sanktionierbarer Bereich). Dies entspricht einer Übertretungsquote von 13 Prozent. Die Sigmund-Freud-Straße wird in der Planung einer der nächsten Spätmessungen berücksichtigt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2017, OM 2384

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