Verkehrssicherheit in der Nußgartenstraße/Seckbach
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2016, ST
276
Betreff: Verkehrssicherheit
in der Nußgartenstraße/Seckbach Zur Beantwortung der Anregung des
Ortsbeirats verweist der Magistrat auf seine Stellungnahme ST 1791 vom
21.12.2015. Darin heißt es: "Im Jahr 2014 wurden in der Nußgartenstraße acht
Geschwindigkeitskontrollen, mit einer Gesamtdauer von fast 14 Stunden,
durchgeführt. Die Übertretungsquote lag bei 16,4 %. Bei sechs in diesem Jahr
vorgenommenen Geschwindigkeitskontrollen (ebenfalls 14 Stunden Messdauer) ergab
sich eine Quote von 15,6 %. Im Jahr 2015 wurden bisher sechs
Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Dabei wurden insgesamt 1824 Fahrzeuge,
davon 291 Geschwindigkeitsüberschreitungen im sanktionierbaren Bereich,
erfasst. Dies ergibt eine Quote von 16 %. Eine kürzliche Langzeitmessung (Oktober/November
2015) hat ergeben, dass die Geschwindigkeiten in der Nußgartenstraße deutlich
überhöht sind. Zwischen 20 - 30 % der Fahrzeuge befuhren die Straße mit
Geschwindigkeiten, die eine Ordnungswidrigkeitsanzeige nach sich ziehen würden.
Es empfiehlt sich die Einrichtung
von zweimal drei Sperrflächen, je durch eine Bake (Zeichen 605) gekennzeichnet,
in einem Abstand von 10-15 m. Der Magistrat bittet den Ortbeirat um ein Votum,
ob dieser Vorschlag umgesetzt werden soll. Der Magistrat weist jedoch, wie in
seiner Stellungnahme ST 1664 vom 29.10.2012 erläutert, erneut darauf hin, dass
die Aufstellung von Blumenkübeln auf diesen Sperrflächen aus Gründen der
Verkehrssicherungspflicht und der Haftung seit mehreren Jahren nicht mehr
verfolgt wird."
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 16.11.2015, OM 4722