Südliche Rödelheimer Landstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2012, ST
276
Betreff: Südliche
Rödelheimer Landstraße Zu 1.) Auf der geräumten Fläche sieht der
Bebauungsplanentwurf vorwiegend Wohnbauflächen (Allgemeines Wohngebiet) sowie
Teile der großen öffentlichen Grünfläche vor, die künftig den zentralen Bereich
des Plangebiets prägen soll. Am südlichen Rand werden von der Brachfläche Teile
künftiger gewerblich (GE bzw. MK) genutzter Flächen berührt, am Ostrand sind
Teile des künftigen "Sondergebiet Kultur" berührt. Diese Konzeption hat sich
seit der Offenlage des Plans bzw. der letzten Bürgerinformationsveranstaltung
nicht geändert.
Zu 2.) Wohnbebauung auf der hier nachgefragten Fläche ist
erst mit Rechtskraft des Bebauungsplans Nr. 834 möglich. Aufgrund der
gegenwärtigen Gebietsfestsetzung (Industriegebiet) und der leider noch nicht
hinreichend klaren Zeitperspektive des Bebauungsplans sind auch keine
Vorablösungen, z. B. mit Befreiungen vom derzeitigen Planungsrecht,
denkbar. Zu 3.) Nach Auskunft des Grundstückseigentümers gab es
erfolgversprechende Gespräche für ein Investment - auch für das Interesse
großer Einzelhandelskonzerne. Zu 4.) Wie oben angedeutet, gibt es für den zentralen
Gebietsbereich keine "neuen Planungen", die nicht schon in der letzten
Bürgerinformationsveranstaltung angesprochen worden sind. Zu 5.) Mit mehreren Betrieben bzw. Grundstückseigentümern
sind wegen divergierender Interessenlagen noch einvernehmliche Lösungen
herbeizuführen, um mit der nötigen Rechtssicherheit den nächsten
Verfahrensschritt angehen zu können. Hierzu lassen sich derzeit leider noch
keine verlässlichen Zeitprognosen abgeben. Zu 6.) Das wesentliche Hindernis für eine zügige Bebauung
der angesprochenen Brachflächen ist das fehlende Planungsrecht für eine
Wohnungsnutzung. Hier könnte auch eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme
(SEM) keine Vorteile bringen, da auch dieses Rechtsinstrument für die
Realisierung neuer Nutzungen einer planungsrechtlichen Grundlage, in diesem
Fall also den geänderten Bebauungsplan benötigt. Eine SEM wäre auch aus verschiedenen
anderen Gründen kein geeignetes Instrument für dieses kleine Teilgebiet, auf
die aber wegen des Grundproblems dieses Bebauungsplans nicht eingegangen werden
muss. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 29.11.2011, V 194