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Südliche Rödelheimer Landstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2012, ST 276 Betreff: Südliche Rödelheimer Landstraße Zu 1.) Auf der geräumten Fläche sieht der Bebauungsplanentwurf vorwiegend Wohnbauflächen (Allgemeines Wohngebiet) sowie Teile der großen öffentlichen Grünfläche vor, die künftig den zentralen Bereich des Plangebiets prägen soll. Am südlichen Rand werden von der Brachfläche Teile künftiger gewerblich (GE bzw. MK) genutzter Flächen berührt, am Ostrand sind Teile des künftigen "Sondergebiet Kultur" berührt. Diese Konzeption hat sich seit der Offenlage des Plans bzw. der letzten Bürgerinformationsveranstaltung nicht geändert. Zu 2.) Wohnbebauung auf der hier nachgefragten Fläche ist erst mit Rechtskraft des Bebauungsplans Nr. 834 möglich. Aufgrund der gegenwärtigen Gebietsfestsetzung (Industriegebiet) und der leider noch nicht hinreichend klaren Zeitperspektive des Bebauungsplans sind auch keine Vorablösungen, z. B. mit Befreiungen vom derzeitigen Planungsrecht, denkbar. Zu 3.) Nach Auskunft des Grundstückseigentümers gab es erfolgversprechende Gespräche für ein Investment - auch für das Interesse großer Einzelhandelskonzerne. Zu 4.) Wie oben angedeutet, gibt es für den zentralen Gebietsbereich keine "neuen Planungen", die nicht schon in der letzten Bürgerinformationsveranstaltung angesprochen worden sind. Zu 5.) Mit mehreren Betrieben bzw. Grundstückseigentümern sind wegen divergierender Interessenlagen noch einvernehmliche Lösungen herbeizuführen, um mit der nötigen Rechtssicherheit den nächsten Verfahrensschritt angehen zu können. Hierzu lassen sich derzeit leider noch keine verlässlichen Zeitprognosen abgeben. Zu 6.) Das wesentliche Hindernis für eine zügige Bebauung der angesprochenen Brachflächen ist das fehlende Planungsrecht für eine Wohnungsnutzung. Hier könnte auch eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (SEM) keine Vorteile bringen, da auch dieses Rechtsinstrument für die Realisierung neuer Nutzungen einer planungsrechtlichen Grundlage, in diesem Fall also den geänderten Bebauungsplan benötigt. Eine SEM wäre auch aus verschiedenen anderen Gründen kein geeignetes Instrument für dieses kleine Teilgebiet, auf die aber wegen des Grundproblems dieses Bebauungsplans nicht eingegangen werden muss. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.11.2011, V 194

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