Treppe in der Straße Am Hang barrierefrei
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Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 274
Betreff: Treppe in der Straße Am Hang barrierefrei Die Treppenanlange hat der Magistrat vor Ort überprüft. Es wurde festgestellt, dass die örtlichen Gegebenheiten keinen barrierefreien Umbau zulassen. Die Steigung des Hangs beträgt ca. 20 Prozent. Für einen Umbau auf barrierefreie sechs Prozent Steigung ist kein ausreichender Platz vorhanden. Eine Verbesserungsmöglichkeit wäre die Anpassung der Abstände der vorhandenen Stahlschieberinnen und deren Beschichtung. Auf die Steigung der Treppe hätte diese Maßnahme jedoch keinen Einfluss. Aus vorgenannten Gründen kann der Magistrat der Anregung leider nicht entsprechen.