Verkehrsspiegel an der Kreuzung Albert-Einstein-Straße/Deuil-La-Barre-Straße
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat kann dieser Anregung nicht entsprechen. Bei einer Überprüfung der Örtlichkeit (Albert-Einstein-Straße/ Deuil-La-Barre-Straße) wurde festgestellt, dass sich die Sichtbedingungen nicht von denen an einer Vielzahl anderer Kreuzungen im Stadtgebiet unterscheiden. Die angesprochene Einmündung befindet sich innerhalb einer Tempo 30-Zone, überdies beginnt die Bebauung erst circa zwölf Meter nach der Einmündung. Es ist Verkehrsteilnehmenden vor diesem Hintergrund zumutbar, sich unter vorsichtigem Annähern und unter Berücksichtigung der allgemeinen Sorgfaltspflicht in den Querverkehr einzureihen. Natürlich gilt dabei der Grundsatz (StVO §1), sich so zu verhalten, dass niemand geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert wird.