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Brüningbrunnen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Bereits mit Stellungnahme vom 29.10.2018 zur OM 3408, ST 2031, wurde erläutert, dass der Brüningbrunnen in einem funktionsfähigen Zustand ist. Der Brüningbrunnen ist ein Laufbrunnen und verfügt daher über keine technische Brunnenanlage. Der Brunnen wird manuell an- und abgestellt. Für den Umbau des Brunnens von einem Lauf- in einen Umwälzbrunnen wären Tiefbauarbeiten sowie Elektro-, Technik- und Sanitärinstallationen notwendig, hinzukommt der Ausbau der Brunnenkammer. Mit einer denkmalschutzrechtlichen Steinmetzsanierung werden die Kosten auf ca. 70.000 € geschätzt. Eine Versetzung des Brunnens mit Technikraum und neuer Umwälzanlage würde ca. 150.000 € kosten. In diesem Zusammenhang wird auf das Planungsvorhaben des Stadtplanungsamtes verwiesen, den Höchster Marktplatz umzugestalten und in diesem Zuge den Brüningbrunnen zu verlegen. Des Weiteren ist in diesem Zusammenhang das Denkmalamt miteinzubeziehen, ob und wohin der Brüningbrunnen aus denkmalschutzrechtlicher Sicht versetzt werden kann.

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