Parklets für Bockenheim
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Zu
- Das angeregte Parklet wurde zwischenzeitlich am Standort Jordanstraße Hausnummer 10 durch die Initiative Bockenheim außer Haus realisiert. Der Magistrat hat diesem Standort in ämterübergreifender Abstimmung zugestimmt, da keine straßenrechtlichen Bedenken bestanden. Entsprechende Beschilderungen und Markierungen wurden verfügt und ausgeführt. Begleitend wurden Fahrradbügel und Poller geplant, bislang jedoch aufgrund anderweitiger Prioritäten noch nicht umgesetzt. Leider liegen dem Magistrat mittlerweile aber auch Beschwerden aus der direkten Anwohnerschaft vor. Darin wird der nächtliche Lärm bemängelt, der von Personen ausgeht, die sich noch spät im Bereich des Parklets aufhalten. Die gegenseitige Rücksichtnahme ist eine Grundvoraussetzung für die Nutzung des öffentlichen Raums. Der Magistrat appelliert an die Nutzer:innen der Parklets dies zu berücksichtigen und insbesondere die Nachtruhe zu wahren. Zu
- Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.05.2022, § 1656 zur NR 331/22 "Parklets für Frankfurt - Modellprojekt für eine nichtkommerzielle nachbarschaftliche Nutzung des öffentlichen Raums" ist der Magistrat beauftragt, die stadtweite Einrichtung von temporären Parklets im Rahmen eines Modellprojekts zu ermöglichen. Hierbei sind die konzeptionellen und administrativen Rahmenbedingungen für die Einrichtung von Parklets im öffentlichen Raum zu erarbeiten und festzulegen. Nach Ablauf von zwei Jahren ist über das Ergebnis des Modellprojektes zu berichten. Der Magistrat wird die Ergebnisse der Erprobungsphase des Modellprojekts abwarten, um auf dieser Grundlage weitere Entscheidungen zur Einführung von Parklets im öffentlichen Raum zu treffen.