Sperrflächenmarkierung Mahräckerstraße/Guaitastraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 270
Betreff: Sperrflächenmarkierung Mahräckerstraße/Guaitastraße Der Anregung wird durch die Markierung einer Grenzmarkierung (Verkehrszeichen (VZ) 299 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)) zur Verdeutlichung der dort bestehenden Haltverbotszone entsprochen. Sperrflächen (VZ 298 StVO) dürfen hingegen gemäß der StVO nicht überfahren werden.