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Reparatur des Wegbelages: Sichere Fahrt durch den Grüneburgpark

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Risse im Bereich der hellen Asphaltflächen im Grüneburgpark wurden bereits frühzeitig vom Grünflächenamt bemerkt und z.T. mittels Replasterer durch Erwärmen repariert. Da jedoch nachfolgend verstärkt Risse in weiteren Asphaltflächen im Grüneburgpark auftraten, wurde in Abstimmung mit der bauausführenden Firma ein Gutachten beauftragt. Ergebnis dieses Gutachtens war, dass diverse Ursachen zu den Rissen in den Asphaltflächen geführt haben. Die bauausführende Firma hat daher Klage gegen einen der Sub-Unternehmer erhoben. Solange in diesem Streitfall keine gerichtliche Klärung herbeigeführt wurde, kann eine grundlegende Sanierung der Flächen nicht erfolgen. Die bauausführende Firma wurde jedoch vom Grünflächenamt aufgefordert, die Asphaltflächen umgehend so zu überarbeiten, dass für die Besucher:innen des Parks keine Unfallgefahr besteht. Vorhandene Gewährleistungsansprüche des Grünflächenamts gegenüber der bauausführenden Firma bleiben bestehen, da eine entsprechende Verjährungsverzichtsvereinbarung unterzeichnet wurde.

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