Eigentumsverhältnisse in der Parkstadt Unterliederbach und deren Folgen
Stellungnahme des Magistrats
Zu 1.: Die Flächen der öffentlichen Erschließungsanlagen stehen noch nicht im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main und die technische Übernahme ist noch nicht erfolgt. Vor einer Grundstücksübertragung sind alle erforderlichen Baulasten auf den verbleibenden privaten Wegeflächen einzutragen. Zu 2.: Es lagen noch nicht alle Übernahmevoraussetzungen entsprechend den Vorgaben des Erschließungsvertrages vor. Bis zur Übernahme des Baugebietes durch die Stadt Frankfurt am Main liegen die Unterhaltung und Verkehrssicherungspflicht bei der Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG). Dies beinhaltet unter anderem, dass die KEG das Tor zum Bolzplatz in einem verkehrssicheren Zustand halten muss. Zu 3.: Die Stadt Frankfurt am Main ist nach Erfüllung der technischen Voraussetzungen bestrebt, das Vertragsgebiet zeitnah in ihre Baulast zu übernehmen. Um weitere Verzögerungen zu vermeiden, befindet sich der Grundstücksübertragungsvertrag bereits in Abstimmung. Es wird von einer Grundstücksübertragung bis Ende 2025 ausgegangen.