Aufwertung des Basketballplatzes an der Hahnstraße. Installation eines Flutlichts auf dem Basketballplatz
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Das Sportamt prüft die technische Möglichkeit für die Installation einer Trainingsbeleuchtung für das Basketballspielfeld auf der Sportanlage Hahnstraße. Zudem trifft das Umweltamt - Untere Naturschutzbehörde - nach § 6 i.V. mit den §§ 1,2 und 4 der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main" vom 12.05.2010, zuletzt geändert durch Verordnung vom 18.10.2017 die Entscheidung, ob der Bau einer Flutlichtanlage umgesetzt werden kann. Das Vorhaben ist nach § 14 BNatSchG ein Eingriff in Natur und Landschaft und ist daher nach § 4 (1) Nr. 1 & 3 der LSVO genehmigungspflichtig.