Verkehrssicherheit in der Straße Am Steinernen Stock
Stellungnahme des Magistrats
Die gewünschten Radbügel werden im 5 Meter-Bereich vor dem Fußgängerüberweg in Richtung Kaiser-Sigmund-Straße montiert, um das falsche Parken zu unterbinden. Zudem wird eine Kurzparkzone eingerichtet (mittels Verkehrszeichen (VZ) 286 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) mit den Zusätzen "07-18 Uhr" sowie "Lieferverkehr frei"). So können beispielsweise Eltern Ihre Kinder besser zum Kindergarten bringen. Auch die Anlieferung für den Kindergarten wird dadurch erleichtert. Weiter südlich im Kurvenbereich wird eine Markierung aufgebracht. Der Bereich wird mit Stahlabweisern sowie einem Radbügel versehen, um das Parken im Kurvenbereich zu unterbinden. Die vorhandene Grenzmarkierung am Ende der Straße wird auf gesamter Länge des abgesenkten Bordsteins neu markiert (Verkehrszeichenplan in Anlage). Weitere Markierungen sind nicht angezeigt, auch vor dem Hintergrund der geltenden Vorgaben, mit Beschilderungen und Markierungen sparsam vorzugehen. Gemäß § 12 Absatz 3 Nummer 3 StVO ist das Parken vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch gegenüber, unzulässig. Das gleiche gilt gemäß § 12 Absatz 3 Nummer 9 StVO auch vor Bordsteinabsenkungen. Die Feuerwehr- und Grundstückszufahrten sind klar zu erkennen (Grundstückszufahrten mit abgesenktem Bordstein und um 90° gedrehtem Pflasterbelag. Die Feuerwehrzufahrt ist ebenso gut erkennbar und verfügt zudem über ein gesiegeltes Hinweisschild "Feuerwehrzufahrt"). Eine bauliche Umgestaltung des Einmündungsbereichs der Straße Am Steinernen Stock in die Kaiser-Sigmund-Straße ist derzeit nicht vorgesehen. Die Erneuerung des beschädigten Schutzgeländers vor dem Kita-Eingang wurde bereits beauftragt.