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Radweg auf Rödelheimer Straße und Ginnheimer Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1.: Zwischen der Fröbelstraße und Kirchplatz ist die Fahrbahn der Rödelheimer Straße lediglich 6,00 bis 6,50 Meter breit. Die Ginnheimer Straße beginnt am Kirchplatz mit einer Breite von 6,50 Meter und weitet sich ca. ab der Florastraße immer weiter bis zu einem Maß von 9,00 Meter, wobei im letzten Abschnitt vor der Sophienstraße teilweise das Parken am Fahrbahnrand gestattet ist. Aufgrund des Linienbusverkehrs ist erst ab einer Fahrbahnbreite von mindestens 8,00 Meter und ohne parkende Fahrzeuge die Markierung von beidseitigen Schutzstreifen möglich. Allerdings ist häufig zu beobachten, dass insbesondere schutzbedürftige und/oder unsichere Verkehrsteilnehmende die Nutzung von Schutzstreifen aufgrund der Überfahrbarkeit durch den Kfz-Verkehr und den häufig geringen Überholabständen meiden. Da die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt wurde, ist der Regelfall des Radfahrens im Mischverkehr aus objektiven Gesichtspunkten problemlos möglich, allerdings wird das Fahrbahnfahren aus subjektiven Erwägungen heraus oft als gefährlich eingestuft, so dass das Ausweichen auf die Gehwege nicht grundsätzlich verhindert werden kann, aus den vorgenannten Gründen auch nicht durch Schutzstreifen. Zu 2. und 3.: Bis auf den Bereich des Kirchplatzes kann im genannten Straßenzug keine Reduzierung des Seitenraums zugunsten der Fahrbahnbreite erfolgen, da die vorhandenen Gehwege bis auf kurze Bereiche kaum die Regelbreite von 2,30 bis 2,50 Meter erreichen, die jedoch aufgrund des angrenzenden Krankenhauses sowie weiterer Einrichtungen (z. B. Franckeschule) dringend notwendig ist.

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