Regelmäßiges Rückschneiden der Vegetation an Verkehrsschildern und Lichtzeichenanlagen
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat kommt seiner Verkehrssicherungspflicht im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben u.a. über eine regelmäßige Durchführung von Baumkontrollen über das Jahr hinweg nach. Hierzu gehört auch, etwaig verdeckte Verkehrsschilder und Lichtzeichenanlagen in fachlich vertretbarem Umfang freizuschneiden, um das Lichtraumprofil an wegerechtlich gewidmeten Straßen von Bewuchs freizuhalten. Das Straßenbegleitgrün wird ebenfalls in einem regelmäßigen Turnus, in Abhängigkeit der einzelnen betroffenen Flächen, zurückgeschnitten. Liegen Bürgerbeschwerden oder Informationen vor, dass in einzelnen Bereichen die Vegetation übermäßig gewachsen ist, wird ein zusätzlicher Pflegegang veranlasst.