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Instandsetzung des Wegekreuzes (Steinkruzifix) Am Weißkirchener Berg/An der Bergstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 268

Betreff: Instandsetzung des Wegekreuzes (Steinkruzifix) Am Weißkirchener Berg/An der Bergstraße Bei dem Wegekreuz Am Weißkirchener Berg/An der Bergstraße handelt es sich um ein Kulturdenkmal gemäß § 2 (1) Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG), an dessen Erhalt ein öffentliches Interesse besteht. Bei einer früheren Sanierung des Sandsteinkreuzes wurde unsachgemäß Steinersatzmaterial verwendet. Dieses hat sich in vielen Bereichen bereits vom Sandstein gelöst, so dass ungehindert Wasser in den Stein eindringen kann und ein Substanzverlust zu befürchten ist. Eine zeitnahe Instandsetzung des Sandsteins wird daher befürwortet. Gemäß § 13 HDSchG ist der Eigentümer verpflichtet das Kulturdenkmal zu erhalten. Sobald die Eigentumsverhältnisse des Wegekreuzes geklärt sind, wird das Denkmalamt Kontakt mit dem Eigentümer aufnehmen.

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