Nied: Hindernisse am S-Bahnhof Nied reduzieren
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Die DB Station&Service AG hat inzwischen eine technische Prüfung für eine etwaige Rampenlösung durchgeführt. Eine solche Rampe hätte ein Längsgefälle von mehr als zwölf Prozent. Zulässig sind im öffentlichen Raum allerdings maximal sechs Prozent, mit abschnittsweisen Ruhebereichen. Die DB Station&Service AG als Betreiber der Anlage kann dieser Maßnahme daher nicht zustimmen. Ebenfalls nicht möglich ist es, nachträglich Schieberampen einzubauen. Das liegt an den örtlichen Gegebenheiten und brandschutztechnischen Vorgaben. So wären die erforderlichen Fluchtwegebreiten nicht mehr einzuhalten. Die Fußgängerampel am S-Bahnhof Nied ist bereits mit akustischen Signalen ausgestattet.