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Querungshilfe in der Liederbacher Straße in Höhe Idarwaldstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 267 Betreff: Querungshilfe in der Liederbacher Straße in Höhe Idarwaldstraße Gemäß den Richtlinien für Fußgängerüberwege (R-FGÜ) ist die Einrichtung eines Fußgängerüberweges möglich, wenn in einer Stunde über 150 zu Fuß Gehende auf 200 - 300 Kraftfahrzeuge (KFZ) treffen. Die Zählung der Verkehrsströme vor Ort hat ergeben, dass zwar die KFZ-Zahlen erreicht werden, aber die Zahl der zu Fuß Gehenden weit unter der geforderten Menge liegt. Zudem befindet sich im Bereich der Hermann-Waibel-Straße bereits ein Fußgängerüberweg. Wie in der Stellungnahme des Magistrats ST 1059, vom 22.08.2016, zugesagt, wird in der Liederbacher Straße Höhe Herrmann-Waibel-Allee eine Lichtsignalanlage errichtet. Eine bauliche Querungshilfe kann aufgrund der Straßenbreite ebenfalls nicht umgesetzt werden. Der Magistrat bedauert, der Anregung aus den genannten Gründen nicht entsprechen zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2015, OM 4650 Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 336 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1155 Antrag vom 15.05.2021, OF 56/6 Auskunftsersuchen vom 01.06.2021, V 23