Querungshilfe in der Liederbacher Straße in Höhe Idarwaldstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 03.02.2017, ST 267 Betreff: Querungshilfe in der Liederbacher Straße
in Höhe Idarwaldstraße Gemäß den Richtlinien für
Fußgängerüberwege (R-FGÜ) ist die Einrichtung eines Fußgängerüberweges möglich,
wenn in einer Stunde über 150 zu Fuß Gehende auf 200 - 300 Kraftfahrzeuge (KFZ)
treffen. Die Zählung der Verkehrsströme vor Ort hat ergeben, dass zwar die
KFZ-Zahlen erreicht werden, aber die Zahl der zu Fuß Gehenden weit unter der
geforderten Menge liegt. Zudem befindet sich im Bereich der
Hermann-Waibel-Straße bereits ein Fußgängerüberweg. Wie in der Stellungnahme
des Magistrats ST 1059, vom 22.08.2016, zugesagt, wird in der Liederbacher
Straße Höhe Herrmann-Waibel-Allee eine Lichtsignalanlage errichtet. Eine bauliche Querungshilfe kann aufgrund der
Straßenbreite ebenfalls nicht umgesetzt werden. Der Magistrat bedauert, der Anregung aus den
genannten Gründen nicht entsprechen zu können. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 03.11.2015, OM 4650
Stellungnahme des
Magistrats vom 15.02.2016, ST 336
Stellungnahme des
Magistrats vom 29.08.2016, ST 1155
Antrag vom
15.05.2021, OF 56/6
Auskunftsersuchen vom 01.06.2021, V 23