Gefährliche Situation für Radfahrende
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
An der genannten Stelle haben sich seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahr 2006 keine Unfälle ereignet, die durch die beschriebene Gefahrensituation entstanden sind. Auch im gesamten Stadtgebiet sind keine Unfälle bekannt, die auf die beschriebene Situation zutreffen. Um die Vorfahrtsregelung zu verdeutlichen, wird wie unten im Bild dargestellt, eine Furtmarkierung aufgebracht sowie das Verkehrszeichen 205 Straßenverkehrs-Ordnung "Vorfahrt gewähren" angeordnet. Dementsprechend ist der aus dem Norden auf der Friedberger Landstraße kommende Radfahrende bevorrechtigt.