Ansprechpartnerinnen bei der Polizei bei sexuellen Belästigungen
Stellungnahme des Magistrats
Aufgrund der Zuständigkeit der Landespolizei wurde diese über das Polizeipräsidium Frankfurt um Stellungnahme gebeten. Sie berichtet zur Anregung wie folgt: "Der vertrauensvolle und professionelle Umgang mit Opfern von Straftaten stellt einen wichtigen Bestandteil des täglichen polizeilichen Handelns dar. Durch fachkompetentes und sensibles Verhalten wird auf die besonderen Bedürfnisse der Opfer eingegangen, um dadurch weitere Belastungen der Geschädigten zu vermeiden. Für die Kolleginnen und Kollegen des Streifendienstes und der Ermittlungsdienststellen werden im Polizeipräsidium Frankfurt am Main interne Schulungen angeboten und durchgeführt, um den einfühlsamen und kompetenten Umgang mit Geschädigten weiter zu optimieren und über Rechte im Ermittlungs- und Strafverfahren sowie über Entschädigungsmöglichkeiten aufzuklären. Sollten weibliche Geschädigte im Rahmen der Anzeigenaufnahme den Wunsch äußern, von einer Polizeibeamtin befragt zu werden, so wird dies grundsätzlich ermöglicht. Die Opferschutzbeauftragte des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main, die organisatorisch in der Abteilung Einsatz an exponierter Stelle im Stabsbereich "E 4 - Polizeiliche Prävention" angesiedelt ist, steht in engem Austausch mit örtlichen externen Beratungsstellen. Mithilfe des über dem Laufe der Jahre aufgebauten Netzwerks können Opfer von Straftaten zeitnah an spezialisierte Hilfsdienste, Beratungs- und Therapiestellen vermittelt werden. In Bezug auf die Anfrage zu Ansprechpersonen für Menschen, welche sich einer LSBT*IQ-Gruppe zugehörig fühlen, ist festzustellen, dass das Polizeipräsidium Frankfurt am Main über zwei qualifizierte Ansprechpersonen im Nebenamt verfügt, die zusätzlich von einer Mitarbeiterin der bei E 42 angesiedelten "Zielgruppenorientierten Prävention" unterstützt werden. Die Kolleginnen und Kollegen sind miteinander vernetzt und arbeiten bei der Einleitung und Durchführung von vertrauensbildenden Maßnahmen und Kommunikation in der queeren Community eng zusammen. Hier kann die Teilnahme an Arbeitskreisen und Veranstaltungen im Rahmen von Christopher Street Day (CSD) und Internationaler Tag gegen Homo-, Bi-, Inter*-, Trans* und Asexuellenfeindlichkeit (IDAHOBITA) exemplarisch genannt werden. Mögliche Vorbehalte gegen die Polizei können durch Transparenz und Aufklärung über polizeiliche Maßnahmen abgebaut werden. Eine weitere Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Beratungsstellen, Vereinen und Bündnissen aus der queeren Community wird angestrebt. Zusammenfassend ist zu sagen, dass ein professioneller und einfühlsamer Umgang mit Geschädigten und Zeugen unabhängig ihres Geschlechts und der sexuellen Orientierung im täglichen polizeilichen Handeln einen hohen Stellenwert genießt.