Sindlingen: Verkehrsberuhigung in der Hugo-Kallenbach-Straße
Stellungnahme des Magistrats
In der Hugo-Kallenbach-Straße besteht Zweirichtungsverkehr. Hierfür ist eine Fahrbahnbreite von mindestens 5,00 Metern erforderlich. Durch die bestehende Fahrbahnbreite von 5,50 Meter bis 6,00 Meter sind die baulichen Möglichkeiten für geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen limitiert. Die Hugo-Kallenbach-Straße befindet sich in einer Tempo 30-Zone. Daher ist ein Fußgängerüberweg grundsätzlich nicht erforderlich. Fußgängerüberwege lassen sich nur zur Schulwegsicherung oder zur Erschließung besonders schützenswerter Einrichtungen installieren. Der Schulweg verläuft auf der nördlichen Fahrbahnseite ohne eine erforderliche Querung. In Höhe der Edenkobener Straße wurde anlässlich eines Schulwegtermins 2015 die Querung für zu Fuß Gehende durch ein liegendes Kreuz und Poller im Gehweg erleichtert. Der Schulwegtermin hatte ergeben, dass ein Fußgängerüberweg nicht notwendig ist. Einengungen der Fahrbahn gehen immer mit wegfallenden Parkplätzen einher, wenn wie hier durchgehend auf beiden Fahrbahnseiten geparkt wird. Bodenschwellen zur Geschwindigkeitsbeschränkung werden nur noch in absoluten Ausnahmefällen eingesetzt. In der Praxis überwiegen die Nachteile der Bodenschwellen, da es bereits wiederholt zu schweren Unfällen im Radverkehr kam. Darüber hinaus führen Bodenschwellen zu Lärm und Erschütterungen, die insbesondere die direkte Nachbarschaft belasten können. Um die Situation neu zu bewerten, nimmt die Städtische Verkehrspolizei im genannten Bereich Testmessungen vor. Der ruhende Verkehr wird im Rahmen der Streife kontrolliert. Festgestellte Parkverstöße werden zur Anzeige gebracht. Eine Erhöhung der Überwachungsdichte ist nicht umsetzbar.