Sicherer Radverkehr im Ortsbezirk 1: Protected Bike Lane und Radbügel statt Pkw-Parkplätze in der Mainzer Landstraße entlang des Bahnhofsviertels
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat ist ebenfalls der Meinung, dass die Situation (fehlender Sicherheitsraum zwischen ruhendem Verkehr und den Radfahrstreifen) verbessert werden muss. Gleichzeitig hält es der Magistrat für unausweichlich, dass Haltemöglichkeiten zum Liefern und für Taxen, sowie Behindertenstellplätze zu einem gewissen Maße weiterhin bestehen bleiben müssen. Reguläre Parkmöglichkeiten sind jedoch entbehrlich, wobei festzustellen ist, dass die Parkbuchten auf der stadteinwärtigen Seite alle entweder als Behindertenstellplatz oder zumindest tagsüber als eingeschränktes Halteverbot ausgewiesen sind, also dem Lieferverkehr zur Verfügung stehen und nur nachts als reguläre Parkstände genutzt werden können. Um die Situation für den Radverkehr zu verbessern, sowie gleichzeitig noch im notwendigen Maße die oben beschriebenen Haltemöglichkeiten bereitzustellen, sind aufwendigere Planungen notwendig. Um diese zu betreiben, muss in einer Priorisierung gegenüber anderen Projekten abgewogen werden. Zunächst wurde jedoch bereits beschlossen, als erstes den Bereich der stadtauswärtigen Seite zwischen Opernplatz und Zimmerweg zu betrachten, da hier zum einen der tödliche Unfall stattfand (vor der Taunusanlage 20) und zum anderen die Parkbuchten vor der Mainzer Landstraße 16 bis 18 nur 2,00 m breit sind (alle anderen Parkbuchten sind 2,50 m breit). Es herrscht hier also der dringendste Handlungsbedarf.