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Umgehende Erweiterung der bestehenden öffentlichen Toilettenanlage am Gravensteiner-Platz und Verbesserung der Hinweisbeschilderung

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Grundstückskaufvertrag mit dem Investor der Gravensteiner Arkaden verpflichtet den Investor, eine behindertengerechte Toilette zu errichten und zu betreiben, welche zu den üblichen Öffnungszeiten des geplanten Lebensmittelmarktes öffentlich zugänglich sein muss. Der Vorschlag des Ortsbeirats geht über diese vertragliche Verpflichtung weit hinaus. Bei Vertragstoiletten, die sich nicht oder nur zum Teil in der Verantwortung des zuständigen Fachamtes befinden, wäre eine Lösung nur gemeinsam mit dem Verantwortlichen zu erreichen, in diesem Fall mit dem Investor der Gravensteiner Arkaden. Mit ihm wäre entsprechend zu klären, ob er Interesse hat, durch ein Angebot einer zusätzlichen Vertragstoilette die Attraktivität und Frequenz seines Einkaufszentrums zu erhöhen. Eine Frequenzsteigerung ist im Handel ein wertvoller Aspekt, der durch eine öffentliche Toilette erreicht werden kann, da diese gezielt angesteuert wird. Auch die Frage, ob eine Erweiterung des bestehenden Toilettenangebots überhaupt baulich möglich ist (Medienanschlüsse), wäre mit dem Investor zu klären. Die Entwicklung neuer Toilettenstandorte mit Bestandsaufnahmen, Gesprächen mit Vertragspartnern bis hin zur Erarbeitung konkreter Lösungen und deren Umsetzung kann parallel zum laufenden Betrieb bestehender Standorte nur schrittweise erfolgen. Oberste Priorität sollten Toilettenstandorte am Mainufer und in der Altstadt haben. Diese sollen im Jahr 2020 vorrangig entwickelt werden. Weitere Standorte mit hoher Frequenz, wie z.B. Verkehrsknotenpunkte, sollen folgen. Ein Termin für die Entwicklung des Standortes Gravensteiner Platz als ebenfalls stark frequentiertem Standort kann vor diesem Hintergrund, unter Berücksichtigung der vorhandenen personellen Ressourcen und der Entscheidung der Stadtverordneten über das demnächst vorliegende Standortkonzept, derzeit nicht genannt werden.