Weinstraße - Am Flutgraben
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der Straßenabschnitt rechts der Ein-/Ausfahrt der Straße Am Flutgraben in die Weinstraße befindet sich innerhalb des sog. Fünf-Meter-Bereiches, in welchem nach §12 Absatz 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) das Parken immer unzulässig ist. Einer weiteren Beschilderung bedarf es daher nicht. Das Straßenverkehrsamt wird jedoch veranlassen, dass hier zusätzlich eine Grenzmarkierung (Verkehrszeichen 299 StVO ("Zick-Zack-Markierung")) aufgebracht wird. Vorsätzlichem Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmer:innen kann gleichwohl mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln nicht vollständig abgeholfen werden.