Zentrale Packstationen
Stellungnahme des Magistrats
Auf Nachfrage des Magistrats bei der Deutschen Post AG wurde mitgeteilt, dass die die Deutsche Post AG bereits seit Jahren Kapazitäten in ganz Sachsenhausen aufbaut, um so nah wie möglich am Kunden zu sein. Dabei betrachtet die Deutsche Post AG den Stadtteil Sachsenhausen insgesamt und prüft ihr Filialnetz fortlaufend. Über folgende Annahme- und Ausgabestellen verfügt die Deutsche Post AG im Stadtteil Sachsenhausen (die gekennzeichneten Punkte sind Maßnahmen der postalischen Kapazitätsverschiebung): Partnerfiliale Frankfurt 832, Schulstr. 38, mit allen postalischen Dienstleistungen Partnerfiliale Frankfurt 712, Gartenstr. 79, mit allen postalischen Dienstleistungen, diese Filiale wurde gerade mit einem zweiten Schalter ausgestattet Partnerfiliale Frankfurt 112, Textorstr. 2, mit Privatkundensortiment Partnerfiliale Frankfurt-Sachsenhausen 3, Mörfelder Landstr. 129, mit Privatkundensortiment Partnerfiliale Frankfurt-Sachsenhausen 5, Ziegelhüttenweg 39, mit Privatkundensortiment Partnerfiliale Frankfurt 196 - dieser Standort wird zum Herbst an einen neuen Partner übergeben; hier ist ein erweitertes Sortiment in Planung Paketshop Frankfurt-Sachsenhausen 2, Mörfelder Landstr. 45, mit Paketausgabe Paketshop Frankfurt 846, Dreieichstr. 16, mit Paketausgabe Paketshop Frankfurt 221, Hainer Weg 60, mit Paketausgabe Paketshop Frankfurt 351, Textorstr. 31 (bei REWE) Paketshop Frankfurt 136, Elisabethenstr. 45-47. Darüber hinaus hält die Deutsche Post AG eine erhebliche Anzahl an Packstationen bereit, welche im Stadtteil noch weiter ausgebaut werden: Auf der Stresemannstr. 10 bei der Esso-Tankstelle Auf der Mühlbruchstr. 3 im Lokalbahnhof Auf der Siemensstr. 37 bei der Aral-Tankstelle Auf der Offenbacher Landstr. 53 bei Lidl Auf der Oppenheimer Landstr. 79 bei Lidl Auf dem Ziegelhüttenweg 37 bei Aldi Auf der Mailänder Str. 8 bei tegut Auf dem Theodor-Stern-Kai 7 beim Universitätsklinikum Packstation auf der Textorstr. 31 (bei REWE). In Bezug auf das Aufstellen von zentralen Packstationen ist darauf zu achten, dass der öffentliche Raum nicht unbegrenzt zur Verfügung steht. Die Nutzung als Verkehrs- und Aufenthaltsraum sollte möglichst wenig durch Einbauten eingeschränkt bzw. gestört werden. Zudem hätten die Größe und Farbgebung der Paketstation negative Auswirkungen auf stadträumliche und stadtgestalterische Belange. Ziel ist es, die Transparenz des öffentlichen Raums zu wahren und das Errichten von Sichtbarrieren weitestgehend zu verhindern, da diese sich negativ auf das subjektive Sicherheitsempfinden auswirken. Die Nutzung der Packstationen obliegt der Post und soll eine Erleichterung der betriebsinternen Abläufe innerhalb der Post AG darstellen. Sie dienen keinem öffentlichen Interesse wie etwa die Briefkästen, sondern stellen eine gewerbliche Nutzung im öffentlichen Raum dar. Gemäß dem geltenden Gleichbehandlungsprinzip müsste die Stadt Frankfurt zukünftig auch anderen Antragstellern öffentliche Flächen zur gewerblichen Lagerung zur Verfügung stellen. Dies hätte eine Überfrachtung des öffentlichen Raums zur Folge. Aktuell gelebte Praxis im Umgang mit Paketstationen ist die Unterbringung auf privaten Flächen. Gemäß dem geltenden Gleichbehandlungsprinzip müsste die Stadt zukünftig auch anderen Antragstellern öffentliche Flächen zur gewerblichen Lagerung zur Verfügung stellen. Dies hätte eine Überfrachtung des öffentlichen Raums zur Folge. Der Magistrat weist zudem daraufhin, dass die Unterbringung von Paketstationen o.Ä. im Bereich von Haltestellen rechtlich nicht zulässig ist. Auf Nachfrage bei der Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH, wurde dem Magistrat mitgeteilt, dass die VGF nur direkte Paketzustellern verhandeln kann, wenn sich die Flächen im Eigentum der VGF befinden. In Sachsenhausen gibt es keine Grundstücksflächen im Eigentum der VGF. Eine mögliche Aufstellung in der U-Bahnstation befindet sich aktuell noch in Abstimmung.