Kurvenbereich gegen Falschparker sichern
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Um einen Kurvenbereich gegen Parken abzusichern, bestehen theoretisch zwei Möglichkeiten. Zum einen die Absicherung durch rot-weiße Stahlabweiser (Verkehrszeichen VZ 600-60 Straßenverkehrs-Ordnung) auf einer markierten Sperrfläche. Zum anderen eine Grenzmarkierung (VZ 299 StVO) in Form einer Zick-Zack-Markierung. Beide Möglichkeiten kommen hier nicht in Frage, da in dem Bereich Natursteinpflaster verbaut ist. Dieses ist für Straßenmarkierungen ungeeignet. Der Magistrat kann der Anregung daher nicht entsprechen.