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Titusstraße - Verkehrssicherheit am Zebrastreifen und im Kreuzungsbereich Habelstraße erhöhen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu

  1. An der Kreuzung Titusstraße/Habelstraße besteht eine klassische Rechts-vor-Links Situation innerhalb einer Tempo 30-Zone. Hier sind keine Abbiegespuren vorgesehen, weder für den Radverkehr noch für KFZ. Gemäß den "Empfehlungen für Radverkehrsanlagen" (ERA) empfiehlt es sich hier, den Radverkehr auf der Fahrbahn zu führen. Zudem sind in Tempo 30-Zonen benutzungspflichtige Radverkehrsanlagen nicht zulässig. Aufgrund der eindeutigen Rechtslage sieht der Magistrat von einer Roteinfärbung in diesem Bereich ab. Zu
  2. Die Fahrbahn ist im Einmündungsbereich der Habelstraße breiter als im weiteren Verlauf der Titusstraße. Allerdings ist der Bereich nicht in einer Weise dimensioniert, die zu Überholmanövern einlädt. Der Magistrat hat sich daher gegen eine bauliche Trennung entschieden. Zu
  3. Der vorhandene Fußgängerüberweg ist deutlich für alle Verkehrsteilnehmenden erkennbar und verfügt über eine Mittelinsel, die die Fahrbahn künstlich verengt und damit zu einer reduzierten Geschwindigkeit des motorisierten Verkehrs führt. Zudem bietet die Mittelinsel einen zusätzlichen Schutz für den Fußverkehr, insbesondere für Kinder und ältere Personen, da sie hier die Möglichkeit haben, kurz inne zu halten und ihre Aufmerksamkeit auf den Verkehr aus der Gegenrichtung zu lenken. Eine Fahrbahnerhöhung - insbesondere am Fußgängerüberweg - lehnt der Magistrat ab, da der Übergang vom abgesenkten Gehweg zum dann ebenfalls erhöhten Fußgängerüberweg nicht mehr barrierefrei wäre und körperlich eingeschränkte Personen beeinträchtigen würde.

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