Parkende Autos in der Draisbornstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Im Bereich der Draisbornstraße 18 befindet sich eine mittels Parkwinkel ausgewiesene und durch bauliche Gestaltung hervorgehobene Parkfläche. Die Markierung ist klar erkennbar und gibt vor, dass innerhalb, nicht jedoch außerhalb geparkt werden darf. Somit ist eine eindeutige und verständliche Parkregelung vorhanden. Es bedarf keiner darüberhinausgehenden Regelung. Insbesondere bauliche Elemente würden die ohnehin engen räumlichen Verhältnisse an dieser Stelle weiter verschärfen. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.