Verkehrsberuhigung in der Feldscheidenstraße vor den Hausnummern 61 bis 65 einrichten
Stellungnahme des Magistrats
Daten aus Geschwindigkeitskontrollen liegen keine vor. Es können wegen der Schranke, welche sich im mittleren Bereich befindet und den Straßenzug unterbricht, keine vorgenommen werden. Hinter der Schranke ist die Feldscheidenstraße als Sackgasse ausgewiesen. Die Städtische Verkehrspolizei überwacht den ruhenden Verkehr im Rahmen der allgemeinen Streife. Parkverstöße gibt es überwiegend im Kreuzungsbereich. Der genannte Bereich entspricht in der Bauart einem Verkehrsberuhigtem Bereich, da es hier keinen Unterschied im Niveau zwischen Fahrbahn und Gehweg(en) gibt. Dadurch erweckt der Bereich den Eindruck, dass der Aufenthaltscharakter überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. Der Magistrat hält es deshalb für sinnvoll, einen Verkehrsberuhigten Bereich einzurichten und entsprechend zu beschildern (Verkehrszeichen 325 Straßenverkehrs-Ordnung), in welchem die Geschwindigkeit auf Schrittgeschwindigkeit reduziert wird. Das Parken wird nur noch in markierten Bereichen möglich sein. Die Einrichtung eines Verkehrsberuhigten Bereiches ist von der Zustimmung des Ortsbeirates abhängig. Der Magistrat bittet daher um entsprechende Beratung und Abstimmung seitens des Ortsbeirates.