Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Aufbringen des Piktogramms "Achtung Kinder" auf der Straße Am Ohlenstück

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Piktogramme Kinder: An allen genannten Kreuzungen ist der verkehrsberuhigte Bereich mittels Beschilderung (Verkehrszeichen (VZ) 325 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)) ausgewiesen. Eine weitere Beschilderung oder Wiederholung mittels Markierung ist nicht vorgesehen. Das VZ "Achtung Kinder" ist sensiblen Bereichen (zum Beispiel direkter Zugang Kita oder Schule) vorbehalten. Sofern einer dieser Voraussetzungen in naher Zukunft eintreffen sollte, wird der Magistrat die Örtlichkeit erneut prüfen. Radweg Roteinfärbung: Da es sich um einen Gehweg handelt, der vom Radverkehr mitgenutzt werden kann, wird eine Roteinfärbung hier nicht befürwortet. Piktogramme, die den Kraftfahrzeugverkehr auf querenden Radverkehr in beide Richtungen hinweisen, hält der Magistrat ebenfalls für keine praktikable Lösung, da die Pfeile dem Radverkehr suggerieren, er könne hinter der Einmündung weiter geradeaus den Gehweg nutzen. Der Magistrat wird zusätzlich auf den 2-Richtungsradverkehr aus der Einmündung "Am Ohlenstück" mittels VZ 138 StVO (Radverkehr) und VZ 1000-30 StVO (beide Richtungen) hinweisen.

Verknüpfte Vorlagen