Aufstellen von Hinweisschildern
Stellungnahme des Magistrats
Zunächst sei angemerkt, dass eine Wegweisung für Fußgänger:innen grundsätzlich nicht vorgesehen ist. Die Städtische Verkehrspolizei führt im nördlichen Teil der Straße Alt-Erlenbach regelmäßig mobile Geschwindigkeitskontrollen durch. Im fraglichen Abschnitt, Richtung Bad Vilbel, können aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (keine Abstellmöglichkeiten) leider keine Messungen erfolgen. Diese würden zudem zu Lasten stärker gefährdeter Straßen im Stadtgebiet gehen. Die Wegweisung für Radfahrer:innen ist aktuell an der Kreuzung Am Steinberg/ Alt-Erlenbach aufgestellt und führt über die Straße Alt-Erlenbach. Bei Änderung der Routenführung müssten die aus westlicher Richtung kommenden Radfahrer:innen Umwege in Kauf nehmen. Zudem müssten Radfahrer:innen auf den Weg nach Bad Vilbel an der Kreuzung "An der Bleiche / Alt Erlenbach" einmal mehr queren, denn der Gehweg östlich der Straße Alt-Erlenbach ist lediglich für Radfahrer:innen freigegeben (Verkehrszeichen 239 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) mit Zusatz "Radverkehr frei"). Dies bedeutet, dass Radfahrer:innen dort nur in Schritttempo fahren dürfen. Es gibt allerdings keine Benutzungspflicht. Der Magistrat sieht vor diesem Hintergrund keinen Anlass, der Anregung zu entsprechen.