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Illegales Parken im Ginnheimer Stadtweg vor Hausnummer 136/138

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Eine bauliche Absicherung beispielsweise mittels Stahlabweisern o. ä. würde die noch zur Verfügung stehende Gehwegbreite verringern und Fußgänger:innen dauerhaft beeinträchtigen. Der Magistrat schlägt daher eine Markierung des Kurvenbereiches mit dem Verkehrszeichen (VZ) 299 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Grenzmarkierung zur Verdeutlichung eines Haltverbotes) bis zur ortsfest vorhandenen Beschilderung VZ 283-10 StVO vor. Sofern vom Ortsbeirat gewünscht, kann die Maßnahme verwirklicht werden. Hier bittet der Magistrat um Rückmeldung.

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