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Lärmschutz beim Bau der U-Bahn U 5 in der Europa-Allee

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Seit Beginn der Vortriebsarbeiten Ende August 2019 wurden umfassende Lärmschutzmaßnahmen ergriffen. Dazu zählen u.a. die Einhausung von Maschinen, Aggregaten und des Werkstattbereichs sowie Lärmschutzwände, Gummidämpfer am Abkippportal. Die Umsetzung weiterer Maßnahmen wurde mit Wiederanfahrt der Tunnelbohrmaschine im Juni 2020 fortgesetzt und erweitert. Insbesondere folgende Maßnahmen haben die Lärmbelastung verringert: Um die Geräusche des Portalkrans effektiv zu mindern, wurden die Bolzen im Fahrwerk gegen sogenannte schmierfähige Bolzen ausgetauscht und das Kranhubwerk wurde teileingehaust; durch eine Überarbeitung der Einhausung der Tunnelzuluft wurden die Schallwege optimiert; die logistischen Abläufe wurden weiter optimiert, sodass die Betriebszeiten des Portalkrans in der Nacht verringert werden konnten. Baggerarbeiten sind auch bei Abtransport des Materials unter der Woche erforderlich. Hintergrund ist, dass es sich bei dem aus der Startbaugrube geförderten Erdbrei um mit flüssigem Material konditionierten Boden handelt, der regelmäßig im vorgesehenen Ablagerbecken umgeschichtet werden muss ('ausbluten'), um überhaupt transportiert werden zu können. Unabhängig vom Abtransport ist es außerdem für einen kontinuierlichen Vortrieb notwendig, dass der geförderte Erdbrei mittels Bagger regelmäßig aus dem Bereich der Abkippstelle verlagert wird, damit auch weiterhin Loren entleert werden können. Es handelt sich somit nicht um doppelten Lärm, sondern am Wochenende wird der LKW-Verkehr zum Schutz der Anlieger reduziert. Schweißarbeiten werden in der Regel im eingehausten Werkstattbereich durchgeführt. Die Werkstatt ist von 07 bis 19 Uhr besetzt. Schweißarbeiten werden nur in Ausnahmefällen aus Arbeitsschutzgründen unter freiem Himmel durchgeführt. Z.B. wenn besonders intensive Schweiß- und Brennarbeiten notwendig sind - wie während der Schneidradsanierung im Frühling 2020 -, da beim Schweißen ein hohes Maß an Schweißgasen freigesetzt wird. Die SBEV GmbH hat ihre Auftragnehmerin angewiesen, dass ein Hupen an der Schranke zu unterlassen ist und Mitarbeiter entsprechend zu unterweisen sind. Weitere bzw. bereits ergriffene Maßnahmen werden je nach Bauabschnitt für jede Arbeitsphase geplant und umgesetzt bzw. kontinuierlich angepasst und optimiert. Z.B. wurde aktuell die Lärmschutzwand am Abkippportal nochmals erweitert und die Einhausung des Kranhubwerks (Motor) wird überarbeitet. Bei Fragen und Beschwerden zum Thema Lärmschutz können sich Anlieger stets an das Anliegermanagement der SBEV GmbH wenden.

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