Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Leerstand in der Weimarer Straße 22, 24, 25 und 28, dem Oberen Kirchwiesenweg 22 sowie dem Unteren Kirchwiesenweg 16 und 18 beenden

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Eigentümer:innen der hier benannten Liegenschaften wurden wiederholt kontaktiert. Jedoch blieben die Kontaktaufnahmen ohne Erfolg. Der Magistrat geht zum aktuellen Zeitpunkt davon aus, dass die Eigentümer:innen nicht an einer Nutzung, einer Vermietung oder einem Verkauf in Zusammenarbeit mit der Stadt Frankfurt am Main interessiert sind. Der Magistrat hat keine rechtliche Möglichkeit des Eingreifens zur Beseitigung des Leerstands, nachdem von der Hessische Landesregierung das Hessische Gesetz zum Verbot von Wohnraumzweckentfremdung im Jahr 2004 außer Kraft gesetzt wurde. Der Magistrat fordert seit einigen Jahren bereits die Wiedereinführung des Gesetzes zum Verbot von Wohnraumzweckentfremdung.

Verknüpfte Vorlagen