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Aufnahme in die Vorschlagsliste für Straßenbenennung - 2. Versuch

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat nimmt Bezug auf die Stellungnahme 1220/22 zur Anregung OM 1437/22 des Ortsbeirats 10. Hierin wurde dargelegt, dass jeder Straßenname in Frankfurt am Main nur einmal vorkommen darf. Wiederholungen von Namensbestandteilen sind nur zulässig, wenn die Straßen in unmittelbarer Nachbarschaft liegen und unterschiedliche Bezeichnungen haben. Ferner müssen Straßennamen, deren Aussprache oder Schreibweise ähnlich sind, verschiedene Bezeichnungen haben (z.B. Friesengasse/Friesstraße). Die Schreibweise und die Aussprache des Psychiaters, Buchautors und Verfassers des Kinderbuches "Struwwelpeter", Dr. Heinrich Hoffmann (1809-1894), dem bereits die Heinrich-Hoffmann-Straße in Frankfurt-Niederrad gewidmet ist und des Mitgründers und langjährigen Vorsitzenden des VdK und des Bürgervereins Frankfurter Berg, Heinrich Hofmann (1915-2001) sind nahezu identisch, womit einer Aufnahme in das Verzeichnis der zur Straßenbenennung vorgeschlagenen Personen (Vorschlagsliste) nach wie vor nicht zugestimmt werden kann. Der Magistrat empfiehlt dem Ortsbeirat 10 aus diesem Grunde eine andere Form des Gedenkens für Heinrich Hofmann, zu finden, beispielsweise in Form einer Benennung einer öffentlichen sozialen oder kulturellen Einrichtung, wie sie gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte von den jeweiligen Ortsbeiräten vorgenommen werden kann. Beispielhaft genannt sind hier unter anderem Bürgerhäuser, Bürgertreffs, Zweigstellen der Stadtbücherei, Außenstellen der Verwaltung, Denkmäler, Kunstwerke, Brunnen, Kinder-, Jugend und Senioreneinrichtungen. Eine weitere Möglichkeit Heinrich Hofmann zu ehren wäre die Aufstellung einer Gedenktafel.