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Verkehrssituation Auf dem Mühlberg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2017, ST 2521 Betreff: Verkehrssituation Auf dem Mühlberg In der Straße "Auf dem Mühlberg" ist auf der Seite der Häuser das halbseitige Gehwegparken mittels Verkehrszeichen (VZ) 315-56 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bis Höhe hinter Hausnummer 10 beschildert. Im weiteren Bereich bis Hausnummer 16 ist die Gehwegbreite für das halbseitige Gehwegparken nicht ausreichend. Ab Hausnummer 16 wird erneut mit VZ 315-56 StVO das halbseitige Gehwegparken gestattet. Hier sind alle Zufahrten zu den Liegenschaften mit abgesenktem Bordstein und besonderer Pflasterung, teils farblich, ausreichend gekennzeichnet. Ein Parken vor diesen Zufahrten ist somit nicht erlaubt. Ein zusätzliches Aufbringen von Markierungen ist im Rahmen der Vermeidung von Überbeschilderung unzulässig. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2140

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