Nibelungenallee 19: Verstoß gegen die Vorgartensatzung
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST
251
Betreff: Nibelungenallee
19: Verstoß gegen die Vorgartensatzung Die dem Magistrat bereits bekannte
Versiegelung des Vorgartens verstößt gegen die Vorgartensatzung und den am
01.12.1930 förmlich festgestellten Fluchtlinienplan Nr. 1258. Der Magistrat hat
daher bereits ein Verwaltungsverfahren mit dem Ziel der Beseitigung der
Versiegelung und der anschließenden gärtnerischen Anlage des Vorgartens gemäß
der Vorgartensatzung eingeleitet. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 25.10.2018, OM 3816