Nibelungenallee 19: Verstoß gegen die Vorgartensatzung
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 251
Betreff: Nibelungenallee 19: Verstoß gegen die Vorgartensatzung Die dem Magistrat bereits bekannte Versiegelung des Vorgartens verstößt gegen die Vorgartensatzung und den am 01.12.1930 förmlich festgestellten Fluchtlinienplan Nr. 1258. Der Magistrat hat daher bereits ein Verwaltungsverfahren mit dem Ziel der Beseitigung der Versiegelung und der anschließenden gärtnerischen Anlage des Vorgartens gemäß der Vorgartensatzung eingeleitet.